Erstinformationen

Nach § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung – VersVermV

Team Shevsache GmbH

Gartenstraße 27

61352 Bad Homburg

Telefon: +49 69 247 478 49

Email: [email protected]

Internet: www.shevsache.de

Zugelassene und auch aktiv ausgeübte Tätigkeiten

Wir sind Versicherungsmakler mit Gewerbeerlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung und sind bei der zuständigen Behörde IHK Frankfurt gemeldet. Wir bieten unseren Kunden Beratung sowie Vermittlung von Versicherungsverträgen, ohne an eine bestimmte Versicherungsgesellschaft gebunden zu sein. Das erhöht Ihre Chancen deutlich, für Sie nach objektiven Kriterien passendsten Versicherungsvertrag zu erhalten! Wir sind jedoch in unserer Tätigkeit nicht unabhängig, sondern parteiisch – immer für unsere Kunden.

Gesetzlicher Klartext (Zitat § 59 Abs. 3 VVG): Versicherungsmakler im Sinne dieses Gesetzes ist, wer gewerbsmäßig für den Auftraggeber (also für Sie!) die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherer oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein“.

Unsere zweite aktiv ausgeübte Leidenschaft: Immobiliardarlehensvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung. Auch hier agieren wir rein im Sinne unserer Kunden. Durch die unabhängige, jedoch verbindliche Zusammenarbeit mit zahlreichen lokalen und überregionalen Finanzinstituten sind wir in der Lage für unsere Kunden eine optimale Finanzierung ihrer Immobilie zu erarbeiten.

Beratung und Vergütung

Tätigkeit als Versicherungsmaklerin mit Gewerbeerlaubnis nach § 34d

Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhalten wir für die Vermittlung und/oder Betreuung von Versicherungsverträgen eine Vergütung durch den Versicherer (Courtage bzw. Provision), welche in dem zu zahlenden Versicherungsbeitrag bereits enthalten ist. Damit ist auch die von uns erwartete und erbrachte Leistung abgegolten. Schließen Sie nichts ab und/oder übertragen Sie uns keine Versicherungsverträge zur Betreuung, verdienen wir trotz erbrachter Beratungsleistung nichts. Lassen Sie sich bei uns beraten und schließen mit diesem gewonnenen Wissen woanders ab, verdienen wir ebenfalls nichts. Entziehen Sie uns das Mandat (auch unbeaufsichtigt indem Sie online oder in einer App vermeintlich kostenlos Ihre Versicherungen sortieren), dann verdienen wir auch nichts mehr. Es gibt in unserem Betrieb daher eine ganz einfache Regel: Es gibt nur Vollmandate – ganz oder gar nicht.

Vollmandat bedeutet, dass wir alle Ihre Versicherungsverträge (Gesamtzahl ist unerheblich) betreuen. Selbstverständlich müssen Sie nicht alles bei uns abschließen, sondern nur das was Sinn macht und was Sie sich leisten können/wollen. Wir werden allerdings Ihr einziger Ansprechpartner in allen Versicherungsfragen. Nur so können wir guten Service für alle unsere Kunden dauerhaft sicherstellen. Win-Win-Situation.

Kunde bedeutet für uns „Geschäftspartner auf der Augenhöhe, mit dem wir auf gleicher Wellenlänge sind“. Seien Sie uns also nicht böse, wenn es mit einer Zusammenarbeit nicht funktioniert. In unserer langjährigen Berufspraxis haben wir die Erfahrung gemacht, dass Geschäftsbeziehungen ohne Augenhöhe früher oder später scheitern. Deshalb versuchen wir dem vorzubeugen indem wir Sie vor Beginn unserer Zusammenarbeit auf diesen Punkt explizit ansprechen.

Unsere Zusammenarbeit beginnt mit Unterzeichnung der sogenannten MAK-Unterlagen. Diese sind im Einzelnen:

  • Maklervertrag (regelt die Geschäftsbeziehung im Innenverhältnis)

  • Maklervollmacht (regelt die Vertretung im Außenverhältnis)

  • Datenschutzerklärung (regelt die Nutzung/Verwendung Ihrer Daten)

Ohne diese Dokumente ist die Zusammenarbeit leider nicht möglich.

Sollte sich im Laufe der Zusammenarbeit herausstellen, dass wir doch nicht zusammenpassen, ist die Kündigung ganz einfach mit Frist von einem Monat oder aus einem wichtigen Grund auch fristlos möglich. Der Maklervertrag ist dann beendet, die Maklervollmacht gilt als entzogen. Das wird von uns den jeweiligen Versicherungsunternehmen mitgeteilt, damit Sie sich einen anderen Vermittler / Betreuer suchen können. Die Versicherungsverträge und der Versicherungsschutz bleiben natürlich bestehen. Das Recht zur Kündigung ist beidseitig!

Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhalten wir für die Vermittlung von Immobiliardarlehen eine Vergütung durch den Darlehensgeber (Courtage bzw. Provision), welche in dem zu zahlenden Effektivzins bereits enthalten ist. In dieser Provision ist sowohl die Vermittlung eines passenden Darlehens, als auch die Betreuung bis zur endgültigen Rückzahlung abgegolten! Damit gehen wir mit den Kunden eine sehr langfristige Geschäftsbeziehung an, was in der Regel in einem oben beschriebenen Vollmandat resultiert.

Aufsichtsbehörden und Schlichtungsstellen

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO

Registrierungsnummer: D-CO3H-DM9I1-48

 

Zuständige Registrierungsbehörde:

IHK Frankfurt am Main

Börsenplatz 4

60313 Frank­furt am Main

Telefon: 069 2197-1280

Telefax: 069 2197-1548

E-Mail: [email protected]

Webseite: www.frankfurt-main.ihk.de

 

Immobiliardarlehensvermittler mit Erlaubnispflicht nach § 34i Abs. 1 S. 1 GewO

Registrierungsnummer: D-W-125-X4NJ-90

 

Zuständige Erlaubnisbehörde:

Hochtaunuskreis
Der Kreisausschuss
Ludwig-Erhard-Anlage 1 -5
61352 Bad Homburg

Die Eintragung kann bei der folgenden Registerstelle überprüft werden:

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.

Breite Straße 29

10178 Berlin

 

Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60/Anruf)

Internetseite: www.vermittlerregister.info

 

Schlichtungsstellen

Für eventuelle Streitigkeiten zwischen Kunden und Versicherungsvermittlern gibt es unabhängige Schlichtungsstellen, die unter folgenden Kontaktdaten erreicht werden können:

 

Versicherungsombudsmann e.V.

Postfach 080632

10006 Berlin

 

Telefon: +49 30 20 60 58 – 0

Telefax: +49 30 20 60 58 – 58

E-Mail: [email protected]

Webseite: www.versicherungsombudsmann.de

 

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung

Postfach 060222

10052 Berlin

 

Telefon: 01802 – 55 04 44 (6 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 Cent/Min aus Mobilfunknetzen)

Telefax: 030 – 20 45 89 31

Webseite: www.pkv-ombudsmann.de

 

Berufsrechtliche Regelungen

§ 34d Abs. 1, § 34i Abs. 1 S. 1 GewO, § 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 GewO und §34c GewO, VVG, VersVermV, FinVermV

 

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der Juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

 

Beteiligungen:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.

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